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Ausführliche Informationen zur Geburtsurkunde

Internationale Geburtsurkunde

Um eine internationale Geburtsurkunde (mehrsprachige Geburtsurkunde) zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

1. Zuständiges Standesamt ermitteln:

Die internationale Geburtsurkunde wird vom Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt. Wenn Sie beispielsweise in Berlin geboren wurden, ist das entsprechende Standesamt in Berlin zuständig.

2. Antragstellung:

Sie können die Urkunde persönlich, schriftlich oder online beantragen.

  • Persönlich: Besuchen Sie das zuständige Standesamt während der Öffnungszeiten. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

  • Schriftlich: Senden Sie einen formlosen Antrag mit Ihren persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) und einer Kopie Ihres Ausweises an das Standesamt. Fügen Sie einen Verrechnungsscheck oder eine Einzugsermächtigung für die Gebühren bei.

  • Online: Viele Standesämter bieten Online-Formulare an. Beispielsweise können Sie in Berlin die Urkunde online beantragen:
    Service Berlin

3. Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Ausweisdokuments.

4. Gebühren:

Die Kosten variieren je nach Bundesland und Standesamt. In Berlin betragen die Gebühren:

  • 12,00 Euro für die erste Urkunde.

  • 6,00 Euro für jede weitere Urkunde derselben Art, wenn sie gleichzeitig beantragt wird.
    Service Berlin

5. Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit kann je nach Standesamt variieren. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen rechnen.

6. Abholung oder Versand:

  • Abholung: Sie können die Urkunde persönlich abholen. Bringen Sie dazu Ihren Ausweis mit.

  • Versand: Bei schriftlicher oder Online-Beantragung wird die Urkunde in der Regel per Post an die angegebene Adresse gesendet.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren und Bearbeitungszeiten je nach Standesamt variieren können. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab auf der Website des zuständigen Standesamts zu informieren.

7. Gültigkeit in Paraguay:

​Die Geburtsurkunde darf nicht älter als 6 Monate sein.

8. Beantragung der Apostille:

  • Zuständige Behörde: Die Apostille wird von der Landesbehörde des Bundeslandes ausgestellt, in dem die Geburtsurkunde ausgestellt wurde. In Berlin ist dies das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

  • Antragstellung:

    • Persönlich: Besuchen Sie die zuständige Behörde mit der Original-Geburtsurkunde.

    • Schriftlich: Senden Sie die Original-Geburtsurkunde zusammen mit einem formlosen Antrag und einem frankierten Rückumschlag an die Behörde.

  • Gebühren: Die Kosten für die Apostille betragen in der Regel 25,00 Euro pro Dokument.

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde variieren. In Berlin beträgt sie in der Regel 2 bis 4 Arbeitstage zuzüglich des Postlaufweges.
Beispiel:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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